Immer noch zu viele Darmkrebstote
Wann kommt endlich das Einladungsverfahren?
„Die Bilanz aus 15 Jahren Darmkrebs-Screening belegt den großen Erfolg der Darmspiegelung im Rahmen der Darmkrebsvorsorge“, erklärt die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dr. Dagmar Mainz, anlässlich des Darmkrebsmonats 2017. „Ein Einladungsverfahren für anspruchsberechtigte Versicherte ist längst beschlossene Sache. Die Umsetzung lässt immer noch auf sich warten.“
Die Analyse der Krebsregisterdaten durch das Robert Koch-Institut hat bestätigt, dass neben Gebärmutterhalskrebs vor allem Krebserkrankungen des Darms durch die Erkennung und die Behandlung von Vorstufen in größerem Umfang verhindert werden. Der Bericht der RKI-Experten lässt zudem aber auch erkennen, dass die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung von den Anspruchsberechtigten unterschiedlich stark genutzt werden. Zwar kennen über 80 Prozent der Bevölkerung die Angebote. Doch im Schnitt nutzen sie nur 67 Prozent der Frauen ab 20 Jahren und 40 Prozent der Männer ab 35 Jahren regelmäßig.
„Der Erfolg im Kampf gegen den Darmkrebs hängt entscheidend davon ab, dass die Menschen die angebotenen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. frühzeitigen Erkennung der bösartigen Tumorerkrankung annehmen“, betont Dr. Mainz. „Unbegründete Vorbehalte sollten niemanden von der Untersuchung fernhalten. Ein Einladungsverfahren ist nach Meinung aller Experten geeignet, solchen Ausreden den Wind aus den Segeln zu nehmen.“
Das Ausbleiben von frühzeitigen Warnsignalen, macht den Darmkrebs zu einer tückischen Erkrankung. Typische Warnsymptome wie Gewichtsverlust oder Blut im Stuhl treten in manchen Fällen erst mit erheblicher Verzögerung auf. Sicherheit bietet nur eine effiziente Vorsorge. Die Darmkrebsvorsorge zahlt die Krankenkasse. Jeder 55-jährige gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch darauf. Besondere Risikogruppen können auch schon vorher eine Darmuntersuchung erhalten. Insbesondere Angehörige von Darmkrebs-Betroffenen sind gut beraten, wenn sie sich früher untersuchen lassen.